Immer wieder erreichen uns Fragen hinsichtlich der neuen Datenschutzgrundverordnung und deren Folgen für Sport-Fotografen und Filmer/Kameramänner.
Als erstes deutsches Gericht hat nun das Oberlandesgericht Köln in Form eines Beschlusses etwas Klarheit geschaffen:
Da das "Kunsturhebergesetz " (KUG) nach dem Oberlandesgericht Köln auch neben der europäischen "Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) anwendbar ist, und ein Fußballspiel eine öffentliche Veranstaltung nach § 23 KUG darstellt, muss keine Einwilligung eingeholt werden.
Vorrangig müssen trotzdem die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Will jemand nicht gefilmt werden oder nachträglich eine Aufnahme löschen lassen, soll er sich im Vorfeld an euch (Kontaktperson nennen) oder im Nachhinein an uns (über datenschutz@fupa.net) wenden.
Dazu machen viele Vereine einfach einen Aushang in den Kabinen bzw. für die Zuschauer am Eingang oder Kiosk.