Wie in jeder Sportart bilden auch auf www.fupa.net Spielregeln die Grundlage für ein faires und respektvolles Miteinander. Ob registrierter User, Vereinsverwalter, Journalist, Fotograf, Spielerfrau oder sonstiger Partner von FuPa, die nachgenannten Regeln richten sich an alle, die die Leistungen von FuPa im Allgemeinen oder im Besonderen in Anspruch nehmen. Die Regeln sollen jedem Besucher und Nutzer größtmöglichen Spaß an der schönsten Nebensache der Welt verschaffen, dies unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Achtung von Rechten Dritter.



1. Definitionen und Aufgabenfelder


"User"


User ist jeder Besucher und Nutzer der FuPa-Seite, unabhängig von einer Registrierung.

“FuPaner”

Registrierter Nutzer mit personalisiertem Nutzerprofil (FuPaner-Account). Dieser kann einen eigenen Newsstream mit favorisierten Vereinen erstellen, Ereignisse kommentieren, Prämienpunkte sammeln und einlösen ("FuPa-Prämiensystem"), Bild- und Videobeiträge hochladen und sich als Vereinsverwalter registrieren lassen.


"Vereinsverwalter"

Vereinsverwalter ist der registrierte User, der sich um die Seite seines Vereins auf www.fupa.net kümmert, mit allen Daten und Informationen über diesen Verein. Es können mehrere Vereinsverwalter für einen Verein tätig sein. Voraussetzung für eine Registrierung und damit die Einsetzung als Vereinsverwalter ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in dem betreffenden Verein. Wer Mitglied des Vereins ist, bekommt einen Verwaltungszugriff auf die Vereinsseite und hat dadurch Zugang zu fast allen Vereinsrubriken. Sofern keine Mitgliedschaft besteht, ist es möglich, als sogenannter Vereinsfupaner Vereinsverwalter bei FuPa zu werden. Hierzu hat der Vereinsfupaner einen Zugang zu beantragen. Über die Gewährung eines Zugangs für Vereinsfupaner entscheidet FuPa.


"FuPa-Fotograf"

Jeder Profi- und jeder Hobbyfotograf kann sich als FuPa-Fotograf registrieren lassen. Profifotografen sind solche Fotojournalisten, die über eine Ausbildung, berufliche Erfahrungen und das entsprechende technische Equipment verfügen. Für diese Fotografen gelten gesonderte Bedingungen (siehe FuPa-Nutzungsbedingungen 4.3).


"Livetickermelder"

Jeder registrierte User hat die Möglichkeit, sich als Livetickermelder (LTMs) für einzelne Spiele anzumelden. Pro Partie kann jeweils nur ein Livetickermelder angemeldet sein.



2. Verbotsbestimmungen


a) Verbot von Tätlichkeiten
Auf FuPa sollen sich alle Besucher und User wohl und sicher fühlen. Für strafrechtlich relevante Beleidigungen, Verunglimpfungen, Volksverhetzungen und sonstige Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte anderer ist auf FuPa kein Raum. Jeder User ist verpflichtet, andere nicht bewusst zu täuschen oder zu schädigen. Wer also dieses Portal dazu missbraucht, anderen den Spaß an FuPa durch bösartige Angriffe bzw. Anwürfe zu nehmen, erhält die Rote Karte und fliegt für längere Zeit von unserem virtuellen Sportplatz. Dazu gehören auch Verstöße gegen bestehende Strafgesetze, unabhängig davon ob diese im Strafgesetzbuch oder in sogenannten Nebengesetzen (z.B. Jugendschutzgesetzen Urhebergesetz) verankert sind. Insbesondere weisen wir auf die Beachtung der Urheberrechte Dritter beim Hochladen von Daten und Fotos hin. Sofern wir schwere Tätlichkeiten feststellen, kann dies in Einzelfällen zu einem endgültigen Ausschluss, einer Anzeige oder einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

b) Verbot von groben Unsportlichkeiten
Als grobe Unsportlichkeiten werten wir insbesondere bewusst unrichtige Angaben zur eigenen Person (falscher Name oder falsche Anschrift, Täuschung über Vereinsmitgliedschaft) und das wiederholte vorsätzliche Einstellen von falschen Ergebnissen und Informationen. Es wird klargestellt, dass die Vereinsverwalter nur für solche Unsportlichkeiten selbst haften, von denen sie vorher Kenntnis oder diese sie selbst zu verantworten haben. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, wie schon in den Nutzungsbedingungen, dass der User mit dem Hochladen bzw. Einstellen von Informationen und Fotos keine Urheberrechte von Dritten verletzt. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, versichert der User, die Rechte sämtlicher Personen, die auf den eingestellten Fotos/ Videos abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten und/ oder sich die entsprechenden Nutzungs- und Weitergabe-Rechte einräumen zu lassen. Grobe Unsportlichkeiten können zu einer vorübergehenden Sperrung führen.


c) Verbot von Unsportlichkeiten
Als einfache Unsportlichkeiten betrachten wir das fahrlässige Verletzen von Rechten Dritter, wiederholt sittenwidriges Verhalten, einfache Verstöße gegen das FuPa-Regelbuch und die Nutzungsbedingungen. Entsprechende Verstöße können zu einer vorübergehenden Sperrung führen.



3. Zentrales FuPa-Gebot


Die nachfolgend genannten Gebote richten sich an alle User, Vereinsverwalter, Journalisten und Fotografen, die Informationen, Fotos und Videos auf www.fupa.net hochladen möchten.


Es gilt folgendes zentrales Gebot: Jeder Inhalt vor dem Upload muss noch einmal überprüft werden. Könnte der hochgeladene Inhalt eventuell gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen?

a) Zum einen kommen Verletzungen des Urheberrechts in Betracht: so ist z.B. in aller Regel verboten, Fernsehsendungen aufzuzeichnen und später hochzuladen; geistige Werke, auch z.B. redaktionelle Beiträge, Videos oder Fotografien von Dritten, ohne Erlaubnis zu nutzen. Zum anderen sind die Persönlichkeits- und Hausrechte von Dritten zu beachten.
Grundsätzlich sind das Fotografieren und das Filmen auf Amateursportplätzen unproblematisch, es sei denn die Hausordnung des betreffenden Vereins sieht ausdrückliche entsprechende Beschränkungen vor, auf die erkennbar bei Betreten des Platzes hinzuweisen ist. Datenschutzrechtlich zählt ein Fußballspiel zu einer öffentlichen Veranstaltung. Nach § 23 KUG welches neben der DSGVO weiter anwendbar ist, dürfen Zuschauer als Beiwerk abgelichtet werden. Wir weisen darauf hin dass unliebsame Fotos jederzeit auf Wunsch gelöscht werden. Hierzu reicht eine kurze Mail an datenschutz@fupa.net.


b) Sofern in Profiligen (Regionalliga aufwärts) Fotografien erstellt werden, sollte eine Akkreditierung des betreffenden Vereins vorliegen. 


c) Wenn es um die fotografische Erstellung von Spielerporträts und Mannschaftsbildern z.B. vor einer Saison geht, sollten in jedem Falle der Verein oder/und seine Vereinsverwalter sich ausdrücklich von dem Fotografen schriftlich alle Rechte einräumen lassen, bevor die Fotografien bei FuPa hochgeladen werden. Zudem ist die Einverständniserklärung der Spieler für die Nutzung der Fotos einzuholen. Entsprechende Muster für die Rechteübertragung sind hier zu finden.